Die Schlei im Frühjahr & die Geschichte des Rechts

Last Updated on 22. Juli 2023

Die Sichttiefen im Schleiwasser gehen im April stark zurück. In der Nähe Finstersterns, bei Tonne 61 hatten wir im Winter Sichttiefen von 1,70 m bei Wassertemperaturen von 0-2 °C. Nun sind es bei Tonne 61 nurmehr 85 cm bei 8,1 °C und überreichlichem Sauerstoff in allen Wasserschichten.
Die während des Winters und im Frühjahr im Schleiwasser angereicherten Nährstoffe, Sonne und Wärme lassen jetzt bei zunehmendem Licht & Wärme die Grünalgen wachsen. Das mindert die Sichttiefe. Später sterben die Algen ab, bauen sich auf dem Grund unter Sauerstoffverbrauch ab; neuer Faulschlamm entsteht.
Das Schleimassenwasser bei Königsburg hatte folgende Werte, die wir wieder bei AGROLAB Kiel untersuchen ließen: Nitrat NO3 im Januar von 7,3 mg/l sinkt  auf 4,1 mg/l Mitte April 2021.

Der PO4 Gehalt steigt (bleibt konstant) auf 0,24 mg/l. (Im Januar 0,22 mg/l  am  selben Ort).

Das Steigen (Bleiben) des Phosphatgehaltes rührt bei den hohen Sauerstoffgehalten über  Grund und Temperaturen von 8,1°C nicht von der Rücklösung her, sondern von den hohen momentanen Einträgen aus den Auen und diffusen Quellen. Der Rückgang beim Nitrat entspricht dem Verbrauch durch die Grünalgen und korreliert mit dem starken Rückgang der Sichttiefe.

Die Schlei blüht innen wie außen

Neuer Faulschlamm entsteht. Die Nährstoffkonzentration liegt beim Phosphor über den Werten der Neunziger Jahre. Beim Nitrat leicht drunter. (Landesamtwerte der langjährigen Untersuchungen).
Von hohem Interesse ist die Ganglinie der Phosphatkonzentration im Schleiwasser zwischen Düngung und Rücklösung und Verbrauch. Der Betrieb des Forschungsfloßes allein kann darauf Antwort geben.

Vermüllung an der Schlei (Foto: Dieter Beyer)

Wir haben die Nährstoffwerte der Auen gemessen: die Schwastrumer Au hatte am 15. April 27mg Nitrat und 0,839mg/l PO4. Die Au ist auf dem Weg zur Schwonsburg stark vermüllt.
Die Petribek zeigte 23,5 mg/l Nitrat und Phosphat über der Nachweisgrenze von 1,5 mg/l PO4. Dieser hohe Phosphatwert verteilt sich auf das marode Klärwerk Rieseby und die Düngungen. Wir wollten die jeweiligen Anteile nicht näher ausmessen, denn das Klärwerk Rieseby steht ja vor der längst überfälligen Modernisierung.
Die Koseler Au hatte bei den Nitratwerten diesmal die Krone auf mit 90,8 mg Nitrat bei niedrigem Phosphatwert von 0,17 mg/l. Solche Messungen sind ja immer Momentaufnahmen, vielleicht wurde im Umfeld gerade gegüllt. Die Norby Au hatte 70,8 mg Nitrat und auch der Phosphor lag über der Messgrenze. Hier haben wir die Verdünnungsmethode gewählt und kamen damit auf einen Phosphatgehalt von 2,46 mg/l. Da die Au durch mein Dorf fließt, hole ich das Auwasser als Düngekonzentrat fürs Gewächshaus. Trinkbar ist das Wasser nicht.

Die Hüttener Au bei der Tankstelle hatte 40mg Nitrat und 1,367 mg/l Phosphat.

Die Osterbek bei der Wassermühle 60,4 mg/l Nitrat und 0,831 mg/l PO4. Jeweils mit einer zusätzlichen Kontrollmessung und dem Söll Photometer gemessen.
Die Frühjahrsdüngung mit Gülle und Kunstdünger in der Landwirtschaft ist in vollem Gange. Dazu kommen die Einträge der Klärwerke. Die hohen Nitratwerte um diese Zeit sind bekannt, die hohen Phosphatwerte deuten auf sehr viel Gülle hin.

Wie sind diese Umweltbeeinträchtigungen eigentlich rechtlich zu werten?

Auch das Recht und seine Veränderung im Wandel der Zeit ist ein Informationsobjekt (Schleiinformations und Erlebniszentrum SIEZ®) für uns. Einige Schleifreunde haben mich wegen dieses Exkurses kritisiert. Das finde ich schön, Kritik bedeutet Teilhabe. Noch mehr Teilhabe führt dann zur lebendigen Debatte mit eigenständigen Beiträgen für unsere Homepage. Darauf freue ich mich riesig.
Prof. Dr. Uwe Wesel untersucht in seinem Buch „Die Geschichte des Rechts“ (Beck 3. Auflage) die Entwicklung der Rechtsprechung über die Jahrtausende. Noch vor der Entstehung des „Privateigentums“ und damit in der Folge der „Eigentumsrechte“ in nicht sesshafter Zeit (etwa zur Flutung der Schleifurten) regelte das Recht vor allem Mord, Totschlag und Inzest. Der Inzest wurde von den Gesellschaften (von den Pygmäen über Mitteleuropa bis zu den Eskimos) langsam durch Inzestdepressionen erkannt, verstanden und dann als „privates“ Vergehen am gesamten Stamm gesehen. Deshalb galt als Strafe der Ausstoß aus der Gesellschaft. (Becksche Ausgabe S.27 beschreibt den Inzest von „Kelemoke“ an seiner Kusine, ein Pygmäenkonflikt) Es brauchte Jahrtausende bis menschliche Erfahrungen Niederschlag in Religion und Recht einfanden. Gerade findet die Ökologie langsam Eingang ins Recht, nachdem die Gesellschaften die Folgen der Industrialisierung zur Kenntnis nehmen. Vor 100 Jahren etwa entstand das Naturschutzrecht in Deutschland zum Schutze nationaler Naturdenkmäler, 1957 das Wasserhaushaltsgesetz und um die Jahrtausendwende die Wasserrahmenrichtlinien.

Was schützen diese Rechte?

Sie schützen den weiteren menschlichen Gebrauch der Naturressourcen. Die Grundlage der Ökologie geht in unsere Rechtsprechung noch nicht ein, dass die Ökosystem (man nennt es auch Vielfalt) ein eigenständiges Recht auf Existenz haben.
Ein gutes Beispiel ist die Rede des Häuptlings Seattle (Walter Verlag) aus dem Jahr 1855 vor dem Präsidenten der USA zum Abkauf der Indianerjagdgründe:

 „Glänzendes Wasser, das sich in Bächen und Flüssen bewegt, ist nicht nur Wasser, sondern das Blut unser Vorfahren. Die Flüsse sind unsere Brüder, sie stillen den Durst. Die Flüsse tragen unsere Kanus und nähren unsere Kinder. Die Luft ist kostbar für den roten Mann, denn alle Dinge teilen denselben Atem.“

Im Gewässerschutzrecht (ich zitiere aus Prof. Dr. Klöpfer „Umweltschutzrecht“ neuste Ausgabe 2019, Beck, S. 425) „Das Umweltrecht muss dafür sorgen, dass eine Gesellschaft quantitativ  über genug und qualitativ über hinreichend gutes Wasser verfügt.“
Zwischen diesen beiden Positionen liegen Welten! Das Gewässerschutzrecht kennt die Ökologie noch nicht.
Die Vergiftung des Schleigrundes beim Wikingturm war straffrei. (Nulla poena sine jure = keine Strafe ohne Gesetz) Auch die Erzeugung von Faulschlamm auf dem Schleigrund und die Vergiftung der Auen sind straffrei, weil nicht wirklich nachweisbar und „wen schädigt man denn da überhaupt.“
Auch bei der Betreibung kommunaler Klärwerke vertraut die Gemeinschaft auf die Selbstkontrolle im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Ich zitiere Dr. Moritz Leutner (Das Recht der Abwasserbeseitigung und die nachhaltige und an den Klimawandel angepasste Entsorgung von häuslichem Abwasser, Doktorarbeit NOMOS 2016, S. 107) …“Die Regelung …der Abwasserbeseitigung berechtigt die Gemeinden  daher grundsätzlich nach ihrem autonom gebildeten Gestaltungswillen frei und ohne staatliche Einflussnahme über das Ob und die Art und Weise der Erfüllung der Aufgabe (Abwasserbeseitigung) entscheiden zu können.“
Das Leben in den Ökotopen hat keinen Vorrang und somit keinen eigenständigen Schutz auf Unversehrtheit.  Als menschliche Gesellschaft sind wir  mit unserer Rechtsprechung noch nicht bei der Ökologie (und den inzwischen ausgerotteten Indianern) angekommen. Das findet sich auch in der Klimadebatte wieder, die nicht auf die Unversehrtheit der Schöpfung abzielt, sondern auch die kommenden Nutzungseinschränkungen für die menschliche Gesellschaft, m.E. zu kurz gesprungen. Wir sind langsam. Da bleibt viel Luft nach oben.
Hoffentlich kann der Verein mit diesem Diskurs des Vorsitzenden leben.
Ja, das SIEZ® baut das Forschungsfloß und ist im Antragsverfahren dazu. Im Juni hallt der erste Hammerschlag über die Salzwiese. „Schaun wir mal“. Von den vielen Schwierigkeiten zu berichten wäre müßig und wenig humorvoll.
Es bahnt sich auch eine Zusammenarbeit mit dem Geomar/Helmholtzzentrum an und mit der Christian Albrechts Universität & Stiftungen. Somit wird das Forschungsfloß von den hochrangigsten Experten Norddeutschlands/Nordeuropas betreut werden. Wir werden auch dem IPPC mit Klimadaten hilfreich sein. Dem SIEZ®wird die nötige Vernetzung & Verantwortung zugetraut.

„Wir schaffen das und kommen einem Brackwasserinstitut einen Schritt näher“

Auch die Ablehnung der Jamaikakoalition wankt. Die CDU in der Koalition versucht uns jetzt zu helfen. Wir brauchen auch eure Spenden, auch kleine Beträge. Der Vorstand bereitet moderne digitale Spendendosen vor.
Ja, auf unserer „Orchideenwiese“ blüht das Löffelkraut und Scharbockskraut und Löwenzahn und Sumpfdotter machen das Frühjahr eidottergelb und himmlisch schön!

Das Bild zeigt die angestrebte Position des Forschungsfloßes: Finsterstern, auf dem Sand der Breitengründe, aber näher am „Salzstreuer“ der Ostsee, ein perfekter Brackwasserstandort (Foto K.Walther)
Sumpfdotterblumen (Caltha palustris) am Orchideenwiesengraben (Foto: K. Walther, Mai 2021)

                                                           Verantwortlich für den Inhalt: Karl Walther, Vorstand SIEZ®

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