Altlast am Wiking-Eck: aktueller Stand der Bearbeitung März 2018

Last Updated on 4. April 2018

Seit über 30 Jahren ist bekannt, dass im Bereich der Wiking-Halbinsel in Schleswig erhebliche Bodenverunreinigung durch den Betrieb des ehemaligen Gaswerkes und einer ehemaligen Dachpappenteerfabrik vorhanden sind. Von diesen Altlasten gehen schwerwiegende Gefahren für den Boden und das Grundwasser aus. Das unten befindliche Bild weist die Lage der Bodenverunreinigungen aus. Während das rechte Feld auf städtischem Grund lokalisiert ist, befinden sich die linksbefindlichen Gebiete in Privatbesitz.

Altlast am Wiking Eck
Lage Bodenverunreinigungen Altlast am Wiking Eck

Seit 1990 sind in zahlreichen Untersuchungen und Gutachten die Gefährdung der dort befindlichen Stoffe für Mensch Naturwasser und Boden nachgewiesen und Sanierungskonzepte erarbeitet worden. Aus dem Jahre 2007 liegt ein Sanierungskonzept vor, dass zwei Sanierungsvarianten vorschlägt. Am 5. Oktober 2016 wurde von der unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Schleswig Flensburg eine Sanierungsverfügung an die Stadt Schleswig mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung erlassen. Dieser Bescheid wurde nach gerichtlichem Vergleich aufgehoben unter der Bedingung, dass sich die Stadt schließlich bereit erklärt, den Sanierungsplan in Auftrag zu geben. Da der Sanierungsplan zu 50 % durch das Land gefördert wird, konnte die Beauftragung erst nach Zusage der Fördermittel durch den Fördermittelgeber das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) erfolgen. Die Zustimmung zum vorzeitigem Maßnahmenbeginn wurde am 20. Juli 2017 erteilt. Ausschreibung, Angebotsauswertung und Auftragsvergabe erfolgten in enger Abstimmung mit der unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Schleswig Flensburg und dem Fördermittelgeber. Ein Teilauftrag für die Aufstellung des Sanierungsplanes wurde am 27. Juli 2017 erteilt. Auftragnehmer ist eine Arbeitsgemeinschaft aus den Büros EWS aus Hamburg und ECOS aus Kiel. Bis Anfang Mai 2018 wird zu den beiden Sicherungsvarianten eine dritte Variante erarbeitet, die eine Sanierung der belasteten Bereiche vorsieht. Bis Ende Juni 2018 sollen die Varianten verglichen und die finale Entscheidung getroffen werden, ob gesichert oder saniert wird. Für die Erstellung des Sanierungsplanes der Variante 3 wurden umfangreiche Neuausschreibungen von Bohrungen (s. Anlage) mit Analysen der Bodenbelastungen erforderlich. Der Sanierungsplan soll bis zum 31. Oktober 2018 durch die Stadt Schleswig vorgelegt werden. Über die Frage, wer für die Umsetzung und Kostenübernahme der Sanierung zuständig ist, herrscht zwischen Kreis und Stadt keine Einigkeit.

Ziel der Sanierung muss ein, dass sie nachhaltig ist und nicht noch zukünftige Generationen belastet. Im Prinzip wird dieses Ziel mit der Variante 3 eher erreicht als mit den Varianten 1 und 2. Da ist bei der Umsetzung der Sanierung unter Umständen auch EU-Fördergelder (EFFRE-Programm) geben könnte, wenn eine Nachnutzung der sanierten Grundstücke möglich ist, ist auch aus dieser Sicht der Sanierungsvariante der Vorzug zu geben.

Für die erforderliche Umsetzung des zu verabschiedenden Sanierungsplanes ist trotz der Aktivitäten der Behörden eine laufende Nachfrage zum Stand der Bearbeitung auch unter Einbeziehung der Presse im Sinne einer alsbaldigen Erledigung der Beseitigung der Altlast ständig vonnöten.

Dr. Johannes Thaysen, Fraktionsvorsitzender GRÜNE im Rat der Stadt Schleswig

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